Wer ein Unternehmen betreibt, kennt die Pflicht: Elektrische Geräte und Betriebsmittel müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Das schreibt die DGUV Vorschrift 3 vor — die Nachfolgerin der früheren BGV A3. Doch was genau muss geprüft werden, wie oft und wer ist dafür zuständig? Als Elektromeisterbetrieb im Kreis Paderborn beantworten wir die häufigsten Fragen.

Was ist die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3 oder VBG 4) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie verpflichtet Unternehmer dazu, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Abständen auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Ziel ist es, Unfälle durch defekte oder veraltete Elektrik zu verhindern.

Was muss geprüft werden?

Grundsätzlich gilt: Alles, was elektrisch betrieben wird und im betrieblichen Einsatz steht, unterliegt der Prüfpflicht. Das umfasst zwei Kategorien:

Wichtig: Auch Verlängerungskabel, Mehrfachsteckdosen und Ladegeräte zählen zu den prüfpflichtigen Betriebsmitteln. Viele Betriebe vergessen genau diese Kleinteile — obwohl sie besonders häufig beschädigt sind.

Wie oft muss geprüft werden?

Die DGUV V3 legt keine starren Fristen fest, sondern fordert eine Gefährdungsbeurteilung. Als Richtwerte gelten:

Nach einer Reparatur oder einem sicherheitsrelevanten Ereignis ist eine Wiederholungsprüfung immer sofort erforderlich.

Wer darf prüfen?

Die Prüfung muss durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Aufsicht durchgeführt werden. Als eingetragener Elektromeisterbetrieb sind wir berechtigt, die Prüfungen nach DGUV V3 durchzuführen und die entsprechenden Prüfprotokolle auszustellen.

Was passiert nach der Prüfung?

Jedes geprüfte Gerät erhält eine Prüfplakette mit dem Prüfdatum und dem nächsten Prüftermin. Alle Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert — das ist Ihr Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft, Versicherung und Behörden. Geräte, die die Prüfung nicht bestehen, werden gekennzeichnet und dürfen bis zur Reparatur nicht mehr verwendet werden.

Was kostet die Geräteprüfung?

Die Kosten hängen von der Anzahl der Geräte und dem Aufwand vor Ort ab. Für kleine Betriebe mit 20–50 Geräten beginnen die Preise typischerweise bei 150–300 €. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Festpreisangebot — damit wissen Sie vorher, was auf Sie zukommt.

Fazit

Die DGUV V3 Geräteprüfung ist kein bürokratischer Aufwand, sondern echter Schutz: für Ihre Mitarbeiter, Ihr Unternehmen und Ihren Versicherungsschutz. Wer die Prüfpflicht ignoriert, riskiert im Schadensfall die vollständige Haftung. Wir kommen zu Ihnen in den Kreis Paderborn, prüfen alles vor Ort und stellen die vollständige Dokumentation aus.

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